Die Vereinigung der Bürgerinitiativen wird keine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes anzufechten, mit dem der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A281 für rechtmäßig erklärt wurde. In einer Presseinformation der Vereinigung heißt es dazu:

"Schon die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht war eine Notlösung, mit der wir versucht haben, Schaden von Bremen abzuwenden. Mit einer weiteren Klage würden wir Senat und Bürgerschaft nur einen weiteren Vorwand liefern, von ihrer Verantwortung für die verfehlten Planungen und ihre Folgen ... abzulenken und sich hinter einem Gerichtsurteil zu verstecken."

Der Koordinierungskreis der Bürgerinitiativen hat darüber hinaus entschieden, dass sich die Vereinigung Ende 2020 nach mehr als 13jähriger Arbeit auflösen wird. "Nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht glauben wir, unsere Möglichkeiten als Bürgerinitiativen ausgeschöpft zu haben."

Die taz bremen hat die Presseinformation aufgegriffen und ausführlich auf unseren langen Kampf gegen Planer und Verwaltung und auf die Ignoranz der Politik zurückgeblickt: taz bremen vom 22.10.2020.

Eine ausführliche Bewertung des BVerwG-Urteils zur A281 und der Rolle der Bremer Politik im Planungsverfahren sowie ein Resümee der Arbeit der Bürgerinitiativen enthält ein Abschiedsbrief der Vereinigung an Unterstützer*innen, Spender*innen, befreundete Bürgerinitiativen und Interessierte.