Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A 281
Mündliche Verhandlung findet am 24.Juni 2020 statt
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird am 24.6.2020 ab 9 Uhr über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A281 verhandeln Gut zwanzig Menschen aus Obervieland und der Neustadt werden am 23.6 aufbrechen, um ander Verhandlung teilzunehmen. Die Vereinigung der Bürgerinitiativen hat eine Presseinformation herausgegeben, in der noch einmal die wichtigsten Argumente gegen das Autobahnteilstück zusammengefasst werden.
Neuer Schriftsatz der Kläger an das Bundesverwaltungsgericht
Die Anwältin des Bremer Verkehrsressorts hat in den letzten Wochen mit zwei Schreiben auf die Klage gegen den Bauabschnitt 2.2 der A 281 erwidert. Darauf ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Reich am 11.12.2019 mit einem weiteren Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Er stellt klar, dass alle Argumente der Klagebegründung weiter in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Darüber hinaus werden weitere Widersprüche und Ungereimtheiten im Planfeststellungsbeschluss und im Verwaltungshandeln aufgedeckt.
Hier finden Sie den vollständigen 44-seitigen Schriftsatz.
Bremen stellt die von den Bürgerinitiativen und den Kläger*innen bevorzugten Alternativen zum Bauabschnitt 2/2 zum Zubringer Arsten offensichtlich bewusst falsch dar. Deshalb werden sie im Schriftsatz noch einmal detailliert in ihren Verläufen und in ihren Auswirkungen dargestellt. Zur Verdeutlichung an dieser Stelle grafische Darstellungen:
Optimierte Null-Variante mit Auf- und Abfahrten am Neuenlander Ring
Bauabschnitt 2/2 mit Auf- und Abfahrten über das ehemalige Hornbach-Gelände
Variante 8: als Bauabschnitt 2/2 bis zum Hornbachgelände, danach als B6n zur A1 nach Brinkum
Breiten Raum nehmen im Schriftsatz der Kläger*innen die Konsequenzen ein, die der Bauabschnitt 2.2 der A 281 auf die weiteren Planungen für die B6n haben wird. Im Bundesverkehrswegeplan ist eine Streckenführung vorgesehen, mit der der Bremer Flughafen südöstlich umfahren wird. Dafür ist der Abriss von Wohnhäusern und Kleingärten in der Wolfskuhle erforderlich. Diese Trasse entspricht der Variante IV des Runden Tisches zum 5. Bauabschnitt / B6n aus den Jahren 2008/2009. Nur diese Umfahrungsvariante wurde von Bremen 2013 für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Dem Bundesverwaltungsgericht hat Bremen jetzt Pläne für eine B6n vorgelegt, mit der die Start- und Landebahn knapp innerhalb des Flughafengeländes umfahren wird und bei der kein Abriss von Wohnhäusern und Kleingärten notwendig wäre. Sie entspricht der Variante III des Runden Tisches. Diese Variante wurde jedoch niemals beim Bund eingereicht, steht nicht im Bundesverkehrswegeplan und ist erheblich teurer als die vorgesehene Flughafenumfahrung in der Variante IV. Das Bundesverwaltungsgericht soll offensichtlich bewusst getäuscht werden.
Zur Verdeutlichung und zum Vergleich nachfolgend beide Trassenführungen:
Variante III innerhalb der Flughafengrenzen
Variante IV außerhalb der Flughafengrenzen.
In diesem Plan ist eingezeichnet, wo Wohnhäuser und Kleingärten abgerissen werden müssten.
Eilantrag hatte Erfolg
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat in einer Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsericht den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 hinsichtlich sämtlicher Baumaßnahmen ausgesetzt. Es sind nur noch Maßnahmen der Kampfmittelräumung zulässig, nicht jedoch auf den Grundstücken der KlägerInnen.
Die entsprechenden Schriftsätze des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr bzw. der beauftragten Anwaltskanzlei finden Sie hier:
Mit Beschluss vom 23.8.2019 hat des Bundesverwaltungsgericht dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die vollständigen Kosten des Verfahrens auferlegt.
Den vollständigen Schriftverkehr zwischen dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, dem Bundesverwaltungsgericht und Rechtsanwalt Dr. Reich lesen Sie hier.
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat am 24.5.2019 den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 zum Zubringer Arsten erlassen.
Gegen diesen Beschluss haben am 28.6.2019 drei auf unterschiedliche Weise Betroffene eine gemeinsame Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht:
- eine Familie an der Neuenlander Straße, deren Grundstück erheblich durch den Bauabschnitt 2.2 in Anspruch genommen werden soll
- eine Anwohnerin der Kornstraße, bei der schon jetzt sämtliche Lärmgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überschritten werden und vor deren Haustür durch den Bauabschnitt 2.2 der Verkehr und die Lärmbelastung noch weiter zunehmen werden
- eine Familie aus der Wolfskuhlensiedlung, die befürchtet, dass mit dem Bauabschnitt 2.2 die Weichen für eine Bundesstraße 6 neu am Flughafen vorbei gestellt werden, für die ihr Grundstück und ihr Haus in Anspruch genommen werden müssten.
Die Kläger*innen werden durch die Vereinigung der Bürgerinitiativen für eine menschengerechte A 281 und den gemeinnützigen Verein zur Förderung von Initiativen und Maßnahmen für eine menschengerechte Verkehrs- und Stadtplanung e.V. (VMVS) unterstützt. Der Verein wird bis zu 20.000 € an Prozesskosten komplett übernehmen. Für zwei Kläger*innen wird er auch darüber hinaus sämtliche auf sie entfallenden Kosten tragen. Mit der dritten Kläger*in wurde eine Kostenteilung vereinbart. Diese weitreichenden Garantien wurden auch dadurch möglich, dass 80 Personen verbindliche Spendenzusagen für die Finanzierung der Klagen gemacht haben.
Weitere Spenden sind eine große Hilfe. Überweisen Sie bitte auf folgendes Konto bei der Sparkasse Bremen:
VMVS e.V., IBAN: DE97 2905 0101 0001 1536 59, Verwendungszweck "Klage"
Bei Spenden bis zu 200 € reicht ein Überweisungsbeleg als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus. Bei höheren Beträgen erhalten Sie vom VMVS e.V. unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.
Prozessbevollmächtigter ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Andreas Reich. Er hat 2009/2010 bereits die erfolgreiche Klage gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten.
Dr. Reich hat am 28.6.2019 zunächst einen Eilantrag zur Aufhebung des sofortigen Vollzugs des Planfeststellungsbeschlusses (Baustopp) auf den Weg gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht forderte Bremen mit Schreiben vom 2.7.2019 auf, innerhalb von 2 Wochen darzulegen, worin das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses besteht und "wann mit Maßnahmen begonnen werden soll, die der Verwirklichung des Vorhabens dienen." Bremen wurde darüber hinaus "aufgegeben vorläufig sicherzustellen, dass mit Bau- oder sonstigen Maßnahmen, die dem Antrag zuwiderlaufen, noch nicht begonnen wird."
In der ausführlich begründeten Anfechtungsklage wird u.a. nachgewiesen
- dass es keine stichhaltige verkehrliche Begründung und damit keinerlei Planrechtfertigung für den Bauabschnitt 2.2 zwischen dem Neuenlander Ring und dem Zubringer Arsten gibt
- dass es dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und dem Bundesverkehrsministerium nur noch darum geht, unbedingt und um jeden Preis eine Autobahn zum Zubringer Arsten zu bauen
- dass zu diesem Zweck verbindliche Regeln bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans missachtet wurden
- dass sinnvolle, vernünftige und kostengünstige Alternativen zur Lösung vorhandener Verkehrsprobleme wie die vierspurige Auf- und Abfahrt am Neuenlander Ring nicht fachlich und ergebnisoffen geprüft wurden
- dass insbesondere alle Möglichkeiten, den Bauabschnitt 2.2 der A 281 und die Bundesstraße 6 neu (B6n) zur A 1 nach Brinkum gemeinsam zu betrachten und zu planen - wie es das Bundesverwaltungsgericht 2010 gefordert hatte - mutwillig und schuldhaft außer Acht gelassen wurden
- dass die einzig sinnvolle Lösung zur Schließung des Fernstraßenrings um Bremen die am Runden Tisch 2011 untersuchte und positiv bewertete Variante 8 ist, mit dem Bauabschnitt 2.2 bis zum ehemaligen Hornbachgelände und der anschließenden B6n unter dem Flughafen hindurch zur A 1 nach Brinkum.
Mit einem Urteil im Hauptverfahren ist nach bisherigen Erfahrungen in 15 bis 18 Monaten zu rechnen.
Wir werden Sie an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden halten.