Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat unsere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A281 abgewiesen. Damit darf mit dem Bau dieses Autobahnteilstücks begonnen werden. Eine Zusammenfassung der Urteilsgründe finden Sie in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Wir haben 13 Jahre lang einen guten und gerechten Kampf geführt. Leider hat uns das Bundesverwaltungsgericht formal nicht Recht gegeben. Es hat bestätigt, dass die Mindeststandards eines ordentlichen Verfahrens eingehalten worden sind und es eine formale Rechtfertigung für den Bauabschnitt 2.2 als sogenannten Lückenschluss zum Zubringer Arsten gibt. Damit muss die klagende Familie von der Neuenlander Straße einen großen Teil ihres Grundstücks abgeben und die Autobahn wird direkt hinter ihrer Terrasse verlaufen.
Für uns bleibt die Autobahn Richtung Arsten überflüssig, schädlich und teuer. Besonders enttäuschend ist für uns auch nach den Eindrücken der mündlichen Verhandlung, dass der inhaltliche und planerische Zusammenhang zwischen dem BA 2.2 und der B6n völlig ignoriert wird. Damit setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seinem Urteil von 2010, in dem es eine gemeinsame Planung für sinnvoll und geboten gehalten hat. Genau das wäre mit dem geltenden Bundesverkehrswegeplan möglich.
Baulich mögen beide B6n-Varianten weiter möglich sein. Finanziell ist nur noch die Flughafenumfahrung durch die Wolfskuhle realisierbar. Vor dem Wohngebiet Huckelriede gäbe es einen neuen Monsterknoten und den Menschen in der Wolfskuhle droht die Zerstörung ihres Wohngebiets, zumal Bremen ab 2021 die Planung an die Autobahn GmbH des Bundes abgegeben hat. Gegen den Flughafentunnel im Flächennutzungsplan wurde von der Obersten Landesstraßenbaubehörde in Bremen im Auftrag des Bundes bereits Widerspruch eingelegt.
Das Bremer Verkehrsressort hat heute formal Recht bekommen, doch die Stadt Bremen hat verloren. Das werden auch die Autobahnlobbyisten spätestens dann merken, wenn sie im jahrelangen Baustellenstau stecken. Der Senat und die Bremische Bürgerschaft sind und bleiben politisch verantwortlich für die jahrzehntelangen Fehlplanungen und ihre Folgen. Sie können sich nicht hinter dem Bundesverwaltungsgericht verstecken. Die Politik hat die Chancen einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung im Bremer Süden mit dauerhaften Entlastungen für den Verkehr und die Menschen in den Wohngebieten in der Neustadt und in Obervieland verspielt.
Das Urteil aus Leipzig hat ein breites Presseecho gefunden. Hier lesen Sie Artikel aus dem Weser Kurier, der taz Bremen und dem Weser Report.
Auch ButenunBinnen und SAT1.Regional haben berichtet.
Die Initiative "Rettet die Wolfskuhlensiedlung" verteilte Mitte Juli eine Bürgerinformation zur Bedeutung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils für die Wolfskuhle an alle Haushalte.
Am 1.10.2020 wurde das vollständige Urteil vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht.
Anmerkungen und Bewertungen zum Urteil durch den Sprecher der Vereinigung der Bürgerinitiativen, Norbert Breeger, finden Sie hier.