Der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A281 wurde zwei Tage vor der Bürgerschaftswahl am 24.5.2019 erlassen - wider alle verkehrs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitische Vernunft. Öffentlich ausgelegt wird der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Planunterlagen erst zwischen dem 19.Juni und dem 2.Juli 2019, wie einer Presseerklärung des Verkehrsressorts vom 27.5.2019 zu entnehmen ist.
Die Vereinigung der Bürgerinitiativen, die möglichen Kläger und ihr Anwalt werden die Unterlagen sorgfältig prüfen und nach dem jetzigen Stand fristgerecht Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Gleichzeitig werden sie einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage stellen, also einen Baustopp verlangen.
Der gemeinnützige Förderverein VMVS e.V. hat sich vorgenommen, die Kläger so weit wie möglich finanziell zu unterstützen, denn sie klagen nicht nur für sich selbst, sondern für alle Betroffenen. Er bittet deshalb weiterhin um Spendenzusagen für eine Klage. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.