32. Im Sommer 2014 verabschieden Senat und Bürgerschaft den Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2020/2025. Im Handlungskonzept ist bei der B6n eine Kostenbeteiligung Bremens von 32.430.000 € vorgesehen. "Der hier berücksichtigte Bremer Anteil an den Investitionskosten deckt die Mehrkosten für eine Untertunnelung des Flughafens in offener Bauweise gegenüber der ebenerdigen Umfahrung des Flughafens ab."
Nach allen an den Runden Tischen von Verwaltung und Planern gegebenen Informationen ist eine Untertunnelung des Flughafens in offener Bauweise im Verlauf der Bremer Vorzugsvariante aus Flugsicherheitsgründen gar nicht möglich. Wenn überhaupt geht das nur ganz am Rande des Flughafens direkt neben der Wolfskuhlensiedlung. Nach Informationen der DEGES auf einer Bürgerversammlung im Frühjahr 2015 ist klar, die vorgesehenen Bremer Mittel reichen nur für einen Verlauf außerhalb der Flughafengrenzen durch die Kleingärten und das Wohngebiet Wolfskuhle.
33. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr leitet am 24.4.2015 ein neues Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 ein. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Bis zum Abgabetermin am 18.6.2015 gehen ca. 500 Einwendungen ein.
34. Im November 2015 werden ergänzende Planfeststellungsunterlagen öffentlich gemacht. Der Bund als Auftraggeber der Planungen war zum Ergebnis gekommen, dass anders als bisher gedacht, das vorhandene Trog-Tunnelbauwerk zwischen Neuenlander Straße und Zubringer Arsten komplett abgerissen und neu gebaut werden muss. Gleichzeitig wird erstmals auch ein ergänzendes Verkehrsgutachten ausgelegt. In ihm wird deutlich: Der Bauabschnitt 2.2 der A281 hat keinerlei Auswirkungen auf das vorhandene Fernstraßennetz und die Bremer Innenstadt. Er entfaltet seine Wirkungen nur zwischen der Karl-Carstens-Brücke und der A281-Anschlussstelle Bremen-Neustadt. Durch die vorgesehene Anschlussstelle Bremen-Kattenturm verändern sich Verkehrsströme im Bremer Süden. Dadurch werden einige Wohnstraßen in der Neustadt entlastet. Gleichzeitig gibt es jedoch dauerhaft mehr Verkehr in der Kornstraße und in ganz Obervieland.
35. Im März 2016 stellt die Planungsgesellschaft DEGES erstmals eine Bauablaufplanung für den BA 2.2 vor. Es wird klar: Während der Bauarbeiten muss der Trog zum Zubringer Arsten für mindestens 3 Jahre voll gesperrt und der Verkehr in dieser Zeit oberirdisch zum Teil über Behelfsrampen und mit Ampeln über die Kreuzung geführt werden. In dieser Zeit soll das Linksabbiegen von der Kattenturmer Heerstraße auf die Neuenlander Straße und von der Neustadt auf den Zubringer Arsten verboten werden. Selbst die Planer räumen ein, dass dadurch große Teile der Neustadt und Obervielands durch den Ausweichverkehr stark belastet werden. Der Güterverkehr zu den Bremischen Wirtschaftszentren (Neustädter Hafen und GVZ) und viele Berufspendler aus dem Bremer Süden müssen mit erheblichen Zeitverlusten rechnen.