Beitragsseiten

1. Bis Mitte der 90er Jahre war es politischer Konsens in Bremen, dass die A 281 mit den Bauabschnitten 2 und 5 von der Neuenlander Straße/Höhe Neuenlander Ring unter der Landebahn des Flughafens hindurch über die Ochtum hinweg direkt zur A 1 nach Brinkum geführt werden sollte. Eine Verknüpfung der A 281 als Autobahn mit dem Zubringer Arsten war nicht vorgesehen. Dieser Konsens wird auch im Flächennutzungsplan 1983 in der Fassung von 1989 deutlich.

2. 1995/1996 zeigte sich, dass es auf absehbare Zeit keine Verständigung mit Niedersachsen über eine einvernehmliche Trassenführung zur A 1 geben würde. Daher wurde als Ausweichlösung in einem ersten Linienbestimmungsverfahren vorgeschlagen, den Bauabschnitt 2 der A 281 im Korridor der Neuenlander Straße zum Zubringer Arsten zu führen. Die Verbindung zur A 1 bei Brinkum sollte erst später erfolgen.

3. 1999 bestätigte eine Studie der Planungsgruppe Theine nochmals die Machbarkeit, einen Bauabschnitt 5 unter der Landebahn bzw. der Landebahnerweiterung des Flughafens hindurch nach Brinkum zu führen. Es wurden verschiedene Trassenführungen und Verknüpfungsmöglichkeiten mit einem BA 2.2. der A 281 dargestellt und untersucht. Die Verbindung von BA 2.2 und 5 und eine Verknüpfung mit der Neuenlander Straße sollten bei allen Varianten im Bereich zwischen Neuenlander Ring und Hornbach-Gelände erfolgen. Die Vorzugsvariante wurde dem Bundesverkehrsministerium gemeldet und mit einem Kostenrahmen von 117 Millionen DM (59,6 Mio. €) in den Bundesverkehrswegeplan eingestellt.

4. Im Oktober 2002 sollte eine Studie von Schnüll/Haller und Partner, deren Erstellung von einer Arbeitsgruppe aus GPV, Luftfahrtbehörde, Flughafen und Flugsicherung begleitet wurde, den Anschluss des BA 5 an die möglichen Trassen des BA 2.2. unter den Gesichtspunkten der luftverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Besonderheiten des Bremischen Flughafens untersuchen. In dieser Studie werden zum ersten Mal auch zwei Varianten vorgestellt, das Flughafengelände östlich zu umfahren und einen Knotenpunkt vor Huckelriede und westlich der Kattenturmer Heerstraße zu schaffen. Die Studie empfiehlt aufgrund flugsicherheitstechnischer Bedenken und hoher Kosten, alle Varianten unter dem Flughafen hindurch aufzugeben und nur noch die Umfahrung des Flughafengeländes weiter zu verfolgen.

5. Es ist verwunderlich, dass erst nach mehr als 10 jähriger Planung und zahlreichen Machbarkeitsstudien flugsicherheitstechnische Aspekte und Kosten eine derartige Bedeutung erhalten, dass alle bisherigen Pläne aufgegeben werden sollen. Wie wenig abgesichert ihre Empfehlungen sind, machen die Verfasser selbst deutlich: „Die vorläufige Gesamtbeurteilung erlaubt häufig noch keine Entscheidung für eine der untersuchten Knotenpunktvarianten, da die Gewichtung der Bewertungskriterien durch die Träger öffentlicher Belange, durch die Hauptbetroffenen und durch die politischen Entscheidungsträger erfahrungsgemäß unterschiedlich ist. Außerdem enthält das verwendete Zielkonzept Doppelbewertungen und erhebliche Maßstabsdifferenzen bei den einzelnen Bewertungskriterien, die nur durch eine Gewichtung innerhalb der Ziele, innerhalb der Zielfelder und über alle Zielfelder ausgeglichen werden können. ... Probeberechnungen haben allerdings ergeben, dass sich bei den in dieser Teiluntersuchung überprüften Knotenpunktvarianten auch bei einer Gewichtung keine Änderungen in der Prioritätenreihung einstellen werden, so dass die Entscheidung aus gutachterlicher Sicht auch auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtbeurteilung getroffen werden kann.“ (Seite 51 der Studie)

 


 6. Die Empfehlung des Gutachtens wird ohne öffentliche Diskussion und Beteiligung von Betroffenen in allen weiteren Planungsschritten zur Grundlage gemacht. Damit sind die Weichen für den Monsterknoten vor Huckelriede und die Querspange gestellt, wie sie jetzt in der Planfeststellung für den BA 2.2. vorgesehen sind. Gleichzeitig wird für den BA 2.2. de facto das politische und planerische Ziel aufgegeben, belastete Wohngebiete von Lärm und Schadstoffen zu entlasten. Mit der vorgesehenen Anbindung des BA 5 an die Querspange wird gleichzeitig in Kauf genommen, dass viele Menschen im nördlichen Teil der Kattenturmer Heerstraße auch noch hinter ihren Häusern Straßenverkehr ertragen müssen und das Wohn- und Kleingartengebiet Wolfskuhle massiv geschädigt wird.

7. Für den Verlauf des BA 2.2. wird in einem inhaltlich nicht immer nachvollziehbaren Variantenvergleich eine Südvariante als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Sie soll vom BA 2.1. aus südlich der Neuenlander Straße an der nördlichen Flughafengrenze über die Grundstücke der Firmen Hornbach und Toy´s sowie durch die landwirtschaftlichen Anwesen Wähmann und Plate zum Zubringer Arsten verlaufen. Im für die Umweltverträglichkeitsprüfung maßgeblichen Scoping-Termin im Februar 2004 enthält diese Südvariante noch keine hoch geführte Autobahn vor dem Wohngebiet Huckelriede, verläuft in größerem Abstand zu diesem Wohngebiet, beinhaltet eine Verlängerung des vorhandenen Trogbauwerkes und noch keine zusätzliche Autobahnauf- und –abfahrt auf die Kattenturmer Heerstraße und zum Arsterdamm. Für die in wesentlichen Punkten veränderte Südvariante in der Planfeststellungsunterlage mit erheblich höheren Belastungen für die AnwohnerInnen wird kein neuer Scopingtermin und auch keine neue Variantenprüfung durchgeführt.

8. Die zusätzliche Autobahnauf- und abfahrt wird damit begründet, der vorhandene Kreuzungsbereich Neuenlander Straße/Kattenturmer Heerstraße könne zunehmende Verkehrsbelastungen – insbesondere auf der Rechtsabbiegespur zur Kattenturmer Heerstraße – und durch die Verknüpfung mit einem zukünftigen BA 5 nicht mehr verkraften.

9. Im März 2007 werden die Planfeststellungsunterlagen ausgelegt. Die Anwohner reichen über 600 Einwendungen ein.

10. Die Ortsbeiräte Neustadt und Obervieland stellen sich nahezu geschlossen hinter die Forderungen der Bürgerinitiativen.

 


11. Der Bund hat im Herbst 2007 die Bereitschaft erklärt, den BA 5 früher als gedacht zu finanzieren. Auch das Land Niedersachsen setzt sich für eine schnelle Realisierung dieser Verbindung zur A 1 bei Brinkum ein. Damit besteht die Möglichkeit, zu den bis Mitte der 90er Jahre verfolgten Plänen zurückzukehren, die A 281 direkt über die Ochtum nach Niedersachsen zu führen und auf die Notlösung eines BA 2.2 der A 281 zum Arster Zubringer zu verzichten. Mit einer zusätzlichen Auffahrtrampe von der Neuenlander Straße zur A 281 gibt es eine schnelle und kostengünstige Lösung für die Verkehrs- und Umweltprobleme auf der Neuenlander Straße zwischen dem Neuenlander Ring und der Friedrich-Ebert-Straße. Damit muss nicht bis zur Schließung des Autobahnrings gewartet werden.

 

 12. Herbst 2007: Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa richtet einen Runden Tisch mit Beteiligung von Vertretern seines Ressorts, des Amtes für Straßen und Verkehr, der GPV, der Beiräte Obervieland und Huckelriede und vier Vertretern der Bürgerinitiativen ein, um mögliche Verbesserungen für die Anwohner zu erörtern.

13. Am 19.2.2008 entscheidet der Senat, dass die Planungen des BA 2.2. wie vorgesehen umgesetzt werden sollen. Die Entscheidung wurde vorbereitet, ohne die Ergebnisse des Runden Tisches abzuwarten. Es wurde weiterhin entschieden, dass Flüsterasphalt zur Reduzierung der Lärmwerte eingesetzt wird und die Querspange nach Fertigstellung des BA 5 zurückgebaut wird. Das geht aus einer Vereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und Bremen hervor. Daraus wird deutlich: Die Querspange und die damit zwangläufig verbundene Höherführung der Autobahn vor Huckelriede werden –falls überhaupt – nur für wenige Jahre benötigt. Der 3-Etagen-Knoten vor Huckelriede bleibt jedoch für die Ewigkeit.

Ein zweiter Runder Tisch soll eingerichtet werden, um die Bürger frühzeitig in die Planung des BA 5 einzubeziehen.

14. Die Vereinigung der Bürgerinitiativen veröffentlicht am 20.6.2008 ein in ihrem Auftrag von Dr. Joachim Hartlik – Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement – erarbeitetes Gutachten zu den „Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren Neubau der A 281 Bauabschnitt 2.2.“ Das Gutachten beschreibt erhebliche fachliche, methodische und rechtliche Mängel des Planungsverfahrens. Der Gutachter stellt abschließend fest:

„Mit dem Angebot des Bundes und der Bereitschaft Niedersachsens, sich ebenfalls für eine schnelle Realisierung des 5. Bauabschnittes einzusetzen, bietet sich die Möglichkeit, zu den ursprünglichen Planungen zurückzukehren und die A 281 direkt zur A 1 nach Brinkum zu führen. Mit einer Führung des Bauabschnittes 5 unter dem Flughafen hindurch wäre – im Gegensatz zur beantragten Trasse im Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 2/2 – eine deutliche Entlastung der Wohnbevölkerung in Huckelriede und Obervieland möglich. Eine objektive Gegenüberstellung der Kosten ... für beide Alternativen stellt eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage dar und sollte daher dringend nachgeliefert werden.

Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen und im Hinblick auf die Rechtssicherheit des Planfeststellungsverfahrens für den Bauabschnitt 2/2 ist dem Bremischen Senat zu empfehlen, eine integrierte Neuplanung der Bauabschnitte 2/2 und 5 einzuleiten. Der scheinbare Zeitverlust wird durch eine höhere Rechtssicherheit und durch Vermeidung langwieriger Klageverfahren kompensiert.“

 


15. Der Runde Tisch zum BA 5 nimmt im Sommer 2008 unter der Moderation von Rechtsanwältin Annemarie Czichon und Staatsrat a.D. Dr. Hans-Christoph Hoppensack seine Arbeit auf. Die Forderung von Bürgerinitiativen und Ortsämtern/Beiräten, die beiden Bauabschnitte gemeinsam zu betrachten und aufeinander abzustimmen, wird von Verwaltung und Planern abgelehnt.

16. Trotz aller Kritik und parallel zur Arbeit des Runden Tisches zum BA 5 erlässt der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa am 7.4.2009 den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2. Grundlegende Änderungen an den Planungen werden nicht vorgenommen. Der Beschluss sieht den sofortigen Baubeginn vor.

4 Betroffene reichen Ende Mai 2009 stellvertretend für alle anderen Anwohnerinnen und Anwohner Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Neben den Klagen in der Hauptsache sind die beiden Anwälte gezwungen, auch Eilverfahren gegen den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses einzuleiten. Der Senator für Umwelt. Bau, Verkehr und Europa hat inzwischen verbindlich gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht erklären lassen, dass mit dem Bau nicht vor Abschluss des Gerichtsverfahrens begonnen wird.

Mit einem Urteil des Gerichts ist im Frühjahr/Sommer 2010 zu rechnen.

17. Der Runde Tisch zum BA 5 legt nach 16 Sitzungen und intensiver Kleinarbeit auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix am 16.6.2009 eine einstimmige Empfehlung für eine Bremer Vorzugsvariante vor: Der Bauabschnitt 5 soll vom jetzigen Hornbach-Gelände aus unter dem Flughafen hindurch abseits des Wohngebietes und der Kleingärten der Wolfskuhle über die Ochtum hinweg zur A 1 nach Brinkum geführt werden. Der Senator für Verkehr und alle Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft sprechen sich am 18.6.2009 in der Bremischen Bürgerschaft für diese Lösung aus. Entscheidend ist jedoch, ob auch das Bundesverkehrsministerium zustimmt und bereit ist, die Baukosten zu tragen.

18. Mit der einmütigen Unterstützung für die Bremer Vorzugsvariante des BA 5 sind Politik und Verwaltung de facto von den bei den Planungen für den BA 2.2 zugrunde gelegten Prämissen abgerückt, den BA 5 am Flughafen vorbei zu führen und an den Knotenpunkt vor Huckelriede und die Querspange anzubinden. Die aus der Sicht der Bürgerinitiativen zwingende Konsequenz, den BA 2.2 in der bisherigen Form nicht mehr weiter zu verfolgen, haben sie bisher jedoch nicht gezogen.

19. Die Menschen an der Kattenturmer Heerstraße haben es seit langem gefordert, der Runde Tisch zum BA 2.2 hatte sich darauf verständigt, und am 9.11.2009 trat es endlich in Kraft: das ganztägige Fahrverbot für LKW über 7,0 Tonnen auf der Kattenturmer Heerstraße. Damit werden mehr als 1.000 Menschen erheblich und nachhaltig von Lärm und Dreck entlastet, allerdings nicht nur die Menschen, sondern auch die Kreuzung Neuenlander Straße/Kattenturmer Heerstraße, insbesondere die Rechtsabbiegespur zur Kattenturmer Heerstraße. Die notwendige Entlastung dieser Kreuzung war die letzte verbliebene Begründung für die Querspange zur Kattenturmer Heerstraße. Auch sie ist definitiv nicht mehr haltbar.


20. Das Verwaltungsgericht Bremen setzt am 11.3.2010 das LKW-Fahrverbot vorläufig außer Kraft. Grund: Vom Amt für Straßen und Verkehr waren dem Gericht nur unvollständige, nicht nachvollziehbare und zum Teil falsche Berechnungen zu den Auswirkungen des LKW-Fahrverbotes vorgelegt worden. Die Vereinigung hatte auf diese Unzulänglichkeiten seit November 2009 immer wieder hingewiesen. Ohne Erfolg. Die Frage, ob dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln auf Unfähigkeit zurückzuführen ist oder ob dahinter Kalkül steckt, bleibt offen. Der Verkehrsenator legte Widerspruch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes ein. Am 21.6.2010 bestätigt das Oberverwaltungsgericht, die vorläufige Außerkraftsetzung des LKW-Fahrverbots. Es fordert die Verwaltung auf, im laufenden Widerspruchsverfahren die Begründungen für die Verkehrsanordnung nachzubessern. Gleichzeitig bekräftigt es, dass ein LKW-Fahrverbot rechtlich und sachlich möglich ist

21. Anfang Juni 2010 verständigen sich Bremen und Niedersachsen auf eine Planungsvereinbarung für den länderübergreifenden BA 5/B 6n, fast 1 Jahr nachdem der Runde Tisch seine Vorzugsvariante unter dem Flughafen hindurch vorgelegt hatte. Die Federführung bei der Planung hat Bremen. Die Planfeststellungsunterlagen für die Gesamtstrecke sollen bis Mitte 2015 erarbeitet werden, der Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2016 erfolgen und die Verkehrsfreigabe im Jahr 2020. Ob der Bund bereit und in der Lage ist, den Tunnel unter dem Flughafen zu finanzieren, ist weiter unklar.

22. Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am 24.11.2010 sein Urteil zu den Klagen gegen den Bauabschnitt 2.2. der A 281. Es stellt die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses fest. Bremen hat die Prozesskosten komplett zu übernehmen.
Einige Entscheidungsgründe werden bereits in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes genannt. Darüber hinaus kritisiert der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Begründung noch weitere Planungsmängel:
1. Die nachträgliche Veränderung der Südvariante mit einer hoch geführten Autobahn statt eines Tunnels führe zu einer zusätzlichen Lärmbelastung der Menschen im Wohngebiet Huckelriede und nicht zu einer Entlastung.
2. Die Abschnittsbildung ohne Berücksichtigung des Bauabschnitts 5 sei unzulässig.
3. Es sei nicht geprüft worden, ob das LKW-Fahrverbot auf der Kattenturmer Heerstraße eine Alternative zum Bau der Querspange sein könne. Zudem habe die Verwaltung dafür zu niedrige Zahlen zu den betroffenen LKW vorgelegt.
4. Die Kosten für den Erwerb der Häuser der "Inselbewohner" (an der Kreuzung Neuenlander Str./Kattenturmer Heerstraße) seien nicht in Relation zu den Baukosten der Querspange gesetzt worden.
Schon in der mündlichen Urteilsbegründung wurden alle zentralen Argumente der Kläger aufgenommen.
 
23. Nach aufgeregten öffentlichen Diskussionen über die aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu ziehenden Konsequenzen beschließt der Senat am 11.1.2011, ein neues Moderationsverfahren "für eine anwohnerverträgliche und schnelle Realisierung des Bauabschnitts 2/2 der A 281". Dieser "Runde Tisch" nimmt am 18.1.2011 seine Arbeit auf. Er verständigt sich darauf, den Bauabschnitt 2.2 im Zusammenhang mit dem Bauabschnitt 5 / der B 6n und dem Bauabschnitt 2.1 zu betrachten und zu planen. Anders als bei den bisherigen Runden Tischen sind auch das Wirtschaftsressort und Vertreter der Wirtschaft dabei. Der Runde Tisch soll seine Ergebnisse bis Ende April 2011 vorlegen.

24. Ende Februar 2011 liegen die umfangreichen Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichtes vor. In einem für die weiteren Planungen zentralen Punkt fallen sie weniger verbindlich aus als von den Klägern und den Bürgerinitiativen erwartet und erhofft. Das Gericht stellt zwar fest, dass sich eine zügige Gesamtplanung der Bauabschnitte 2.2 und 5 inhaltlich angeboten hätte, sie jedoch rechtlich nicht zwingend sei, weil sich beide Bauabschnitte in unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen des Bundesverkehrswegeplans befänden. Das erschwert die Versuche der Bürgerinitiativen, am Runden Tisch eine ganzheitliche Planung der A 281 im Bremer Süden durchzusetzen.


25. Der Runde Tisch legt am 27.4.2011 seinen Abschlussbericht vor. Er empfiehlt einvernehmlich die Verwirklichung einer Variante 4 Süd des Bauabschnittes 2.2. zum Zubringer Arsten ohne Monsterknoten und Querspange, dafür aber mit zusätzlichen 400 Meter Tunnel und 200 Meter Trog vor dem Wohngebiet Huckelriede. Im Vergleich zum planfestgestellten und für rechtswidrig erklärten Bauabschnitt 2.2 kostet diese Lösung zwischen 20 und 30 Millionen € mehr. Über ihre Finanzierung müssen sich das Bundesverkehrsministerium und Bremen verständigen.

Protokolle, Arbeitsunterlagen und Abschlussbericht des Runden Tisches finden Sie in der Rubrik "Runder Tisch 2011".

26. Die Bremische Bürgerschaft unterstützt auf der Grundlage eines Dringlichkeitsantrages von SPD, GRÜNEN, LINKEN und FDP einstimmig die Empfehlung des Runden Tisches für die Variante 4 Süd. Die 4 Antragsteller fordern den Senat darüber hinaus auf, bei der B6n nur noch die Bremer Vorzugsvariante vom Hornbach-Gelände aus unter dem Flughafen hindurch weiter zu verfolgen. Die CDU erklärt, sie sei zwar auch für diese Lösung, wolle aber eine Flughafenumfahrung nicht für alle Zukunft ausschließen. Sie enthält sich daher bei dieser Frage der Stimme.

27. Nach mehr als 1 Jahr kommen die Gespräche zwischen Bremen und dem Bundesverkehrsministerium über die Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches zu einem vorläufigen Abschluss. Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse informiert den Runden Tisch darüber am 16.7.2012. Bremen darf auch die Variante 4 Süd mit 400 Meter Tunnel und 200 Meter Trog bauen. Der Bund ist aber nicht bereit, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Anders bei einer Variante 4 Süd modifiziert mit nur noch 170 Meter Tunnel und einem auf 270 Meter verlängerten Trog. An dieser Lösung muss sich Bremen nur mit 8 bis 9 Millionen € und nicht mit 25 Millionen € aus Eigenmitteln beteiligen. Das Wohngebiet Huckelriede kann bei beiden Varianten erheblich entlastet werden, Nachteile gibt es für den Hof Plate und die Wohn- und Kleingartengebiete südlich der Neuenlander Straße
BMVBS-Staatssekretär Enak Ferlemann macht in einem Brief an Senator Dr. Lohse zur Bedingung, dass bei der B 6n weiter auch eine Flughafenumfahrung möglich bleiben muss. Er ist sogar bereit, dafür mit dem verlängerten Trog technische und finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Damit wird eine Trasse durch die Wohnsiedlung und die Kleingärten in der Wolfskuhle wieder zur konkreten Bedrohung.
Die Vereinigung der Bürgerinitiativen hat am 14.9.2012 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie fordert, weiter in vollem Umfang an den Beschlüssen des Runden Tisches festzuhalten.
Am 18.10.2012 beschließt die Bremische Bürgerschaft einstimmig, dass die Variante 4 Süd-modifiziert planerisch weiter verfolgt werden soll. Sie knüpft daran verschiedene Bedingungen, insbesondere hinsichtlich eines verbesserten Lärmschutzes für die benachbarten Wohngebiete. Gleichzeitig bekräftigt sie ebenfalls einstimmig - anders als noch im Mai 2011 auch mit Zustimmung der CDU - dass die B 6n nur vom Hornbach-Gelände aus unter dem Flughafen hindurch geführt werden darf. Den Bürgerschaftsbeschluss finden Sie hier. Die Vereinigung hat dazu eine kommentierende Presseerklärung an die Medien verschickt.


 

28. Am Runden Tisch zum BA 2.2 war eine Vereinbarung getroffen worden, die Frage der Auf- und Abfahrten in einem weiteren Beteiligungsverfahren mit Ortsämtern/Beiräten, Bürgerinitiativen und Verwaltung/Planern zu klären. Daran fühlen sich das Verkehrsressort und auch die Mehrheit der Beiräte nicht mehr gebunden. Stattdessen soll auf einer gemeinsamen Sitzung der Beiräte Neustadt und Obervieland am 27.2.2013 darüber entschieden werden. Die Vereinigung fordert in einer Präsentation einen gründlichen und ergebnisoffenen Abwägungsprozess und zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Auf- und Abfahrten auf den Verlauf der zukünftigen B 6n haben können. Die Beschlussfassung muss aus Zeitgründen vertagt werden. In separaten Sitzungen spricht sich der Beirat Neustadt einstimmig, der Beirat Obervieland mit Mehrheit gegen die GRÜNEN, die LINKE und B+B für Auf- und Abfahrten zur Kreuzung Neuenlander Straße/Kattenturmer Heerstraße aus.

29. Der Senat beschließt am 7.5.2013 über die "Anmeldungen des Landes Bremen zum Bundesverkehrswegeplan." In der Vorlage heißt es: "Mit dem BMVBS wurde festgelegt, dass der BA 2/2 der A 281 aufgrund des fortgeschrittenen Planungstandes keiner Anmeldung mehr bedarf."

Zur B 6n beschließt der Senat: "Grundlage für die Anmeldung der B 6n ist die Beschlusslage der Bürgerschaft vom 18.10.2012 für eine Tunnellösung ... Als weitere Variante wünscht das BMVBS die Berücksichtigung der sogenannten Umfahrungsvariante. Aufgrund dieser Besonderheit und in Abstimmung mit dem BMVBS muss durch Bremen hier ausnahmsweise eine Anmeldung von zwei Varianten erfolgen, die dann beide im Verfahren durch das BMVBS zu bewerten sind."

Das steht im Widerspruch zum einstimmigen Bürgerschaftsbeschluss vom 18.10.2012: B 6n unter dem Flughafen hindurch oder gar nicht. Die Vereinigung reagiert darauf mit einem Offenen Brief an die Bürgerschaft und die Verkehrsdeputation und einer Presseerklärung. Trotz allem nimmt die Deputation die Senatsentscheidung zur Kenntnis.

30. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 unter anderem deshalb für rechtswidrig erklärt, weil er sich über den geltenden Flächennutzungsplan hinweg gesetzt hatte, in dem eine Führung über die Neuenlander Straße vorgesehen ist. Deshalb hat die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 19.12.2013 einem Entwurf zur FNP-Änderung zugestimmt, in dem eine Anpassung an die Variante 4 Süd modifiziert des BA 2.2 vorgesehen ist. Im Januar 2014 soll eine öffentliche Auslegung der Planänderung erfolgen.

Die Deputationsvorlage incl. der Anlagen finden Sie hier, die Stellungnahme der Verwaltung zu einer Einwendung der Initiative "Rettet die Wolfskuhlensiedlung" an dieser Stelle.

31. Trotz einer Vielzahl von kritischen Stellungnahmen und Einwendungen verabschiedet die Bremische Bürgerschaft am 20.5.2014 die Anpassung des Flächennutzungsplans an die Variante 4 Süd modifiziert des Bauabschnitts 2.2 der A 281. Für die B 6n ist weiterhin eine Anschlussstelle südlich des Hornbachgeländes und ein Verlauf unter der Start- und Landebahnverlängerung des Flughafens vorgesehen.


32. Im Sommer 2014 verabschieden Senat und Bürgerschaft den Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2020/2025. Im Handlungskonzept ist bei der B6n eine Kostenbeteiligung Bremens von 32.430.000 € vorgesehen. "Der hier berücksichtigte Bremer Anteil an den Investitionskosten deckt die Mehrkosten für eine Untertunnelung des Flughafens in offener Bauweise gegenüber der ebenerdigen Umfahrung des Flughafens ab."

Nach allen an den Runden Tischen von Verwaltung und Planern gegebenen Informationen ist eine Untertunnelung des Flughafens in offener Bauweise im Verlauf der Bremer Vorzugsvariante aus Flugsicherheitsgründen gar nicht möglich. Wenn überhaupt geht das nur ganz am Rande des Flughafens direkt neben der Wolfskuhlensiedlung. Nach Informationen der DEGES auf einer Bürgerversammlung im Frühjahr 2015 ist klar, die vorgesehenen Bremer Mittel reichen nur für einen Verlauf außerhalb der Flughafengrenzen durch die Kleingärten und das Wohngebiet Wolfskuhle.

33. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr leitet am 24.4.2015 ein neues Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 ein. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Bis zum Abgabetermin am 18.6.2015 gehen ca. 500 Einwendungen ein.

34. Im November 2015 werden ergänzende Planfeststellungsunterlagen öffentlich gemacht. Der Bund als Auftraggeber der Planungen war zum Ergebnis gekommen, dass anders als bisher gedacht, das vorhandene Trog-Tunnelbauwerk zwischen Neuenlander Straße und Zubringer Arsten komplett abgerissen und neu gebaut werden muss. Gleichzeitig wird erstmals auch ein ergänzendes Verkehrsgutachten ausgelegt. In ihm wird deutlich: Der Bauabschnitt 2.2 der A281 hat keinerlei Auswirkungen auf das vorhandene Fernstraßennetz und die Bremer Innenstadt. Er entfaltet seine Wirkungen nur zwischen der Karl-Carstens-Brücke und der A281-Anschlussstelle Bremen-Neustadt. Durch die vorgesehene Anschlussstelle Bremen-Kattenturm verändern sich Verkehrsströme im Bremer Süden. Dadurch werden einige Wohnstraßen in der Neustadt entlastet. Gleichzeitig gibt es jedoch dauerhaft mehr Verkehr in der Kornstraße und in ganz Obervieland.

35. Im März 2016 stellt die Planungsgesellschaft DEGES erstmals eine Bauablaufplanung für den BA 2.2 vor. Es wird klar: Während der Bauarbeiten muss der Trog zum Zubringer Arsten für mindestens 3 Jahre voll gesperrt und der Verkehr in dieser Zeit oberirdisch zum Teil über Behelfsrampen und mit Ampeln über die Kreuzung geführt werden. In dieser Zeit soll das Linksabbiegen von der Kattenturmer Heerstraße auf die Neuenlander Straße und von der Neustadt auf den Zubringer Arsten verboten werden. Selbst die Planer räumen ein, dass dadurch große Teile der Neustadt und Obervielands durch den Ausweichverkehr stark belastet werden. Der Güterverkehr zu den Bremischen Wirtschaftszentren (Neustädter Hafen und GVZ) und viele Berufspendler aus dem Bremer Süden müssen mit erheblichen Zeitverlusten rechnen.


36. Das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht im März 2016 den Referentenentwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030. In ihm wird der Bauabschnitt 2.2 abweichend von den Grundsätzen für den Bundesverkehrswegeplan ohne weitere Überprüfung als "laufendes Vorhaben" gelistet. Die Bundesstraße 6neu wird vom "weiteren Bedarf mit Planungsrecht" in den "vordringlichen Bedarf" hochgestuft. Grundlage dafür ist die Vorzugsvariante des Bundes als oberirdische Umfahrung des Flughafens mit einer Anschlussstelle vor Huckelriede und unter Inanspruchnahme von Häusern und Kleingärten in der Wolfskuhle. Im Projektdossier zur B6n wird wahrheitswidrig behauptet, die Trasse verlaufe nur über Ackerflächen und Grünland und niemand werde durch sie neu oder zusätzlich belastet. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erhält die Vereinigung nach langem Gezerre die von Bremen beim Bund eingereichten Unterlagen, und siehe da: Schon im von der DEGES im Auftrag des Verkehrssenators eingereichten Antrag werden die Auswirkungen der Flughafenumfahrung auf die Wolfskuhle verschwiegen.

Die ebenfalls eingereichte Bremer Vorzugsvariante als Flughafentunnel wurde vom Bund mit der Begründung "kein Bedarf" aussortiert.

Das Verkehrsressort behauptet, das Bundesverkehrsministerium habe sich über getroffene Absprachen hinweg gesetzt. Stattdessen solle der achtstreifige Ausbau der A1 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Röwekamp hingegen schreibt an das Bundesverkehrsministerium: "Jede B6n ist besser als keine B6n!" Im Sommer findet dazu in der Bremischen Bürgerschaft eine hitzige Debatte statt.

Der Bundestag verabschiedet im Dezember 2016 endgültig den Bedarfsplan und das Fernstraßenausbaugesetz. Im Vergleich zum Referentenentwurf gibt es keine Änderungen. Die B6n-Flughafenumfahrung bleibt im "vordringlichen Bedarf".

37. Anfang 2017 fordern Interessenvertretungen der Wirtschaft aus Stuhr gemeinsam mit der Bremer CDU, die Federführung für die Planungen der B6n von Bremen nach Niedersachsen zu übertragen, weil sie sich dadurch eine Beschleunigung versprechen. Die Gemeinde Stuhr möchte das bestehende Gewerbegebiet Ochtum Park erweitern. Das ist nur möglich, wenn mit der B6n eine zusätzliche Verkehrsanbindung geschaffen wird.

38. Im September 2017 informieren das Verkehrsressort und die DEGES darüber, dass vor Beginn der Bauarbeiten für den BA 2.2 zur Bewältigung der Baustellenumfahrungsverkehre vorbereitende Straßenbaumaßnahmen notwendig sind. Die Habenhauser Brückenstraße soll verbreitert und Kornstraße und Kirchweg vorher mit widerstandsfähigerem Asphalt saniert werden. Für diese Arbeiten wird mit einer Bauzeit von 1 Jahr kalkuliert. Auf dem Kirchweg und in der Kornstraße sind dafür zeitweise Vollsperrungen notwendig. Für die Anwohner und Gewerbetreibenden in der Kornstraße bedeutet das: Sie werden zunächst 1 Jahr lang nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein und müssen danach für mindestens 3 Jahre die Verkehrszunahme und Staus während des Autobahnbaus ertragen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass es zeitgleich auch noch Baustellen auf der A1 und der B75 geben wird. Damit droht dem gesamten Bremer Süden ein Verkehrskollaps.

39. Anfang 2018 stellen die LINKEN in der Bremer Bürgerschaft eine Große Anfrage zum zukünftigen Trassenverlauf der B6n. Die Fraktion fragt u.a. nach den Falschaussagen und  Widersprüchen in der Bremer Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan, nach dem Stand der angekündigten Verhandlungen zwischen Senat und Bund zum Flughafentunnel B6n. Weiter möchten die LINKEN wissen, ob mit dem Bund darüber gesprochen worden ist, die Mittel für den BA 2.2 und die B6n zuisammenzufassen, um damit den Flughafentunnel zur A1 nach Brinkum zu finanzieren. Der Senat antwortet darauf mit Vernebelungen und alternativen Fakten. Auch eine Bürgerschaftsdebatte Ende Mai bringt keine weitere Aufklärung.


40. Im April 2018 wird im Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 2.2 ergänzend eine "Schalltechnische Untersuchung Gesamtlärm" ausgelegt. In ihr werden im Umfeld der geplanten Autobahn erstmals der Straßenverkehrs-, Schienen- und Fluglärm gemeinsam betrachtet und entsprechende Lärmpegel errechnet. Das Gesamtlärmgutachten belegt: In der Nachbarschaft des Flughafens in Huckelriede, der Wolfskuhle und an der westlichen Seite der Kattenturmer Heerstraße ist der Fluglärm die dominierende Lärmquelle. Entsprechend niedriger ist die tatsächliche Lärmentlastung für die Menschen im Valckenburghquartier in Huckelriede: statt bis zu 12 dBA nur noch maximal 3 dBA in einem sehr kleinen Wohnbereich. An der Kornstraße wird es eine dauerhafte Zunahme des Lärms geben. Bei vielen Häusern werden selbst die vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Grenzen zur Gesundheitsgefährdung überschritten. Die Betroffenen haben damit Anspruch auf zusätzlichen passiven Lärmschutz.
Auch im vorderen Bereich der Kattenturmer Heerstraße wird der Grenzwert von 60 dBA nachts überschritten. Das soll rechnerisch dadurch kompensiert werden, dass auch nachts Tempo 30 eingeführt wird.

Nicht berücksichtigt werden im Gesamtlärmgutachten die Lärmauswirkungen der möglichen Anschlussstellen der B6n an den Bauabschnitt 2.2. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 24.11.2010 gefordert, schon in der Planfeststellung für den BA 2.2 müssten die zusätzlichen Auswirkungen der B6n-Verknüpfungspunkte auf die bereits durch den BA 2.2 betroffenen öffentlichen und privaten Belange dargestellt werden.

41. Im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich war vereinbart worden, dass die Länder ihre Planungszuständigkeit für Autobahnen 2021 komplett abgeben und sie an eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes abtreten. Auch bei Bundesstraßen  muss der Bund diese Aufgaben und die damit verbundenen Kosten übernehmen, wenn die Länder dieses bis Ende 2018 beantragen. Bremen hat sich dafür entschieden. Das beraten und beschließen die Verkehrsdeputation und der Senat im Dezember 2018.
Das bedeutet für die zwischen Bremen und dem Bund umstrittene B6n, dass Bremen keinen planerischen Einfluss mehr auf das Linienbestimmungsverfahren und die Variantenauswahl hat. Der Bund hat damit freie Hand für die Planung der oberirdischen Flughafenumfahrung. Die Stadtgemeinde Bremen ist im Planfeststellungsverfahren nur noch ein Träger öffentlicher Belange unter vielen.
Der einzige Hebel, den Bremen noch hat, um die offiziell von der Mehrheit der  Bürgerschaft und dem Senat abgelehnte Trasse durch die Wolfskuhle zu verhindern, ist der Flächennutzungsplan. In ihm ist die B6n als Flughafentunnel verzeichnet. Vor einem davon abweichenden Planfeststellungsbeschluss muss die Bürgerschaft den Flächennutzungsplan ändern.

42. Am 24.5.2019, 2 Tage vor der Bürgerschaftswahl und dem Abschied von Senator Dr. Lohse aus Bremen, erließ das Verkehrsressort den neuen Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2.2 der A281. Da die zuständige Mitarbeiterin direkt danach in Urlaub ging wurden die vollständigen Unterlagen erst 3 Wochen später öffentlich ausgelegt. Trotz der dadurch erschwerten Bedingungen reichte Rechtsanwalt Dr. Andreas Reich am 30.6.2019 eine umfangreiche Anfechtungsklage und einen Eilantrag auf Baustopp beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Klägerinnen und Kläger sind eine von Enteignung bedrohte Familie an der Neuenlander Straße, eine Anwohnerin der Kornstraße, vor deren Tür die schon jetzt rechtswidrigen Lärmwerte durch die Autobahn noch weiter erhöht würden, und eine Familie aus der Wolfskuhlensiedlung die befürchtet, dass mit dem Bauabschnitt 2.2 zum Zubringer Arsten gleichzeitig die Weichen für eine B6n am Flughafen vorbei über ihr Wohngrundstück gestellt werden. Inhaltlich werden die Klagen durch die Vereinigung der Bürgerinitiativen unterstützt, finanziell aus dem Rechtshilfefonds des VMVS e.V..
Der Eilantrag hatte im August 2019 Erfolg. Bremen sagte verbindlich zu, mit den Bauarbeiten erst nach Abschluss des Klageverfahrens zu beginnen. Nur die Kampfmittelräumung ist während dieser Zeit erlaubt. Die Verfahrensbeteiligten tauschten bis Dezember 2019 umfangreiche Erklärungen und Gegenerklärungen aus. Die wichtigsten finden Sie unter "Klage 2019" auf dieser Website.
Am 20.2.2020 kommt die Berichterstatterin des zuständigen 9.Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Frau Prof. Bick, zu einer Nicht-Öffentlichen Erörterung der Klagen nach Bremen.
Mit Schriftsatz vom 14.4.2020 legt die Prozessbevollmächtigte Bremens erstmals einen Widerspruch der Obersten Landesstraßenbaubehörde vom 5.11.2014 vor, in dem der Festlegung des B6n-Trassenverlaufs unter dem Flughafen Bremen hindurch widersprochen wird. Die Prozessbevollmächtigte leitet daraus ab, dass der Flächennutzungsplan damit keine Bindungswirkung mehr hat und er von der Bremischen Bürgerschaft nicht geändert werden müsste, um die B6n als Flughafenumfahrung zu bauen.

Die mündliche Verhandlung findet am 24.6.2020 im Großen Saal des Bundesverwaltungsgerichtes statt. Gut 20 Betroffene aus Bremen hören zu.

Am 2.7.2020 weist das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen den Bauabschnitt 2.2 der A281 ab. In der ausführlichen Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass der Bauabschnitt 2.2 der A281 schon allein deshalb rechtmäßig ist, weil er als Lückenschluss im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gelistet ist. Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Betrachtung und Planung des BA 2.2 und der B6n gäbe es nicht. Es handele sich dabei um getrennte Projekte und die Klage gegen absehbare Auswirkungen der B6n daher jetzt noch nicht zulässig. Der Widerspruch der Obersten Landesstraßenbaubehörde gegen den Flughafentunnel im Flächennutzungsplan ist nach Auffassung des Gerichts rechtswirksam, die Bindungswirkung des FNP damit also aufgehoben.

43. Der Koordinierungskreis der Vereinigung der Bürgerinitiativen beschließt als Konsequenz aus dem Urteil auf seiner 168. Sitzung am 7.10.2020 sich zum Ende des Jahres 2020 aufzulösen. Er sieht zur Zeit keine erfolgversprechenden Möglichkeiten mehr, rechtlich oder politisch Einfluss zu nehmen. In einer Presseinformation beschreibt die Vereinigung ihre Erfahrungen mit drei Runden Tischen und der viel beschworenen Bürgerbeteiligung als niederschmetternd. Am 10.12.2020 beschließt eine außerordentliche Hauptversammlung, dass auch der "Verein zur Förderung von Initiativen und Maßnahmen für eine menschengerechte Verkehrs- und Stadtplanung e.V." (VMVS) seine Arbeit einstellt. Die endgültige Auflösung des Vereins wird vermutlich Ende 2021 erfolgen. Das Restvermögen des Fördervereins fällt an gemeinnützige Projekte des Umweltschutzes.

Weitere Informationen finden Sie unter Aktuelles, unter "Klage 2019", im Pressearchiv und in der Rubrik Informationsmaterial.

Damit ist der Widerstand gegen die zerstörerischen Straßenplanungen im Bremer Süden jedoch nicht beendet. Die einzelnen Bürgerinitiativen werden weiter aktiv und wachsam bleiben und sich zu gegebener Zeit wieder einmischen. Das gilt insbesondere für die zukünftigen Planungen der B6n. Es gilt weiter: "B6n unter dem Flughafen hindurch oder gar nicht!"

Stand: 29.12.2020